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Verweigerter Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6785/11/2022 Heft 6785 v. 10.2.2022

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1, § 106

OLG Wien 29. 11. 2021, 8 Ra 49/21s

Im Betrieb des beklagten Unternehmens wurde zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat eine als Betriebsvereinbarung in Bezug auf das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen, welche den Zweck verfolgte, alle Mitarbeiter des Betriebs durch die Pflicht zum Tragen eines bereitgestellten Mund-Nasen-Schutzes vor einer Ansteckung mit SARS-COV2 zu schützen.

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