Im Sozialausschuss des Nationalrates wurde ein Initiativantrag der Regierungsparteien beschlossen, womit die Regelung der coronabedingten Freistellung von Schwangeren, die mit 31. 3. 2022 auslaufen würde, bis 30. 6. 2022 verlängert werden soll. Damit können ungeimpfte schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden, wenn sie Arbeiten mit Körperkontakt leisten. Dies soll künftig auch wieder für Schwangere mit vollständigem Impfschutz gelten, weil derzeit nur wenige Schwangere während der gesamten Schwangerschaft durchgehend über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. (Initiativantrag 20. 1. 2022, 2216/A BlgNR 27. GP )