Eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie sowie mehrere EuGH-Judikate zur österreichischen Rechtslage machten eine umfassende Novellierung des LSD-BG mit 1. 9. 2021 erforderlich. Zwar kam es teilweise zu Erleichterungen, für Lohndumping selbst ist es jedoch beim gleichen harten Grundprinzip der Stammfassung geblieben, dass jede nicht im selben Monat ausgeglichene fehlerhafte Unterzahlung weiterhin ohne jede Toleranzbestimmung und mit Verschuldensvermutung strafbares Lohndumping ist.