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Verfall von Überstunden-Zuschlägen bei unwirksamer Gleitzeitvereinbarung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6782/6/2022 Heft 6782 v. 20.1.2022

AZG: § 4b, § 10, § 19f Abs 3

KV-Architekten: § 7 Abs 6

Fehlt ein Element des Mindestinhalts einer Gleitzeitvereinbarung - wurde etwa kein Durchrechnungszeitraum festgelegt -, ist die Gleitzeitvereinbarung unwirksam und es kommen die herkömmlichen Regelungen des AZG zur Normalarbeitszeit zur Anwendung. Überschreitungen der Normalarbeitszeitgrenzen sind damit wieder als zuschlagspflichtige Überstunden zu behandeln.

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