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SV-Meldungen zum Jahreswechsel

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6782/3/2022 Heft 6782 v. 20.1.2022

Zum Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende Meldungen zu erstatten:

Lohnzettel Finanz mittels ELDA bis Ende Februar 2022 (in Papierform bis Ende Jänner 2022); Gleiches gilt für die Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für freie Dienstnehmer

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