Zum Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende Meldungen zu erstatten:
Lohnzettel Finanz mittels ELDA bis Ende Februar 2022 (in Papierform bis Ende Jänner 2022); Gleiches gilt für die Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988 für freie Dienstnehmer