Der Autor weist angesichts der Komplexität der Rechtslage und der Fülle an Rechtsprechung auf die Gefahr von verbindlichen Auskünften von Arbeitgebern und Steuerberatern bzw deren Personalverrechnungskräften iZm dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld hin. Insbesondere die Ermittlung der Höhe der jeweils zutreffenden Zuverdienstgrenze sowie die Beurteilung der Relevanz von verschiedenartigen Erwerbseinkünften würden ein gefährliches Minenfeld darstellen. Höfle zeigt die Komplexität anhand des Beispiels "Nachzahlungen" auf und stellt die Aussagen mehrere OGH-Entscheidungen gegenüber. Die Judikatur des OGH zu Zuverdiensten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit orientiere sich am steuerlichen Zuflussprinzip. Fließe eine Zahlung während eines Anspruchsmonats auf Kinderbetreuungsgeld zu, könne diese zur Kürzung bzw zum Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes führen. Handle es sich dabei aber um einen sonstigen Bezug, wie zB eine Nachzahlung iSd § 67 Abs 8 lit c EStG, sei diese nicht als für das Kinderbetreuungsgeld schädliches Einkommen anzusehen. Ob dies auch für die Nachzahlung von laufendem Arbeitslohn des laufenden Kalenderjahres gelte, scheint aber laut Höfle nicht gänzlich gesichert.