Zu Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses iZm COVID-19 liegt mittlerweile erste Rechtsprechung vor. Die dafür maßgeblichen Rahmenbedingungen hängen zwar (auch) von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen (für den Arbeitsplatz geltenden) Rechtslage ab, die allgemein geltenden Vorschriften für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen finden aber auch auf Sachverhalte iZm COVID-19 Anwendung. Daraus können daher einige Aussagen von grundsätzlicher Bedeutung abgeleitet werden.