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Keine Verlängerung des Krankengelds auf 78 Wochen bei fehlender Arbeitsunfähigkeit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6779/17/2021 Heft 6779 v. 23.12.2021

ASVG: § 99 Abs 1, § 100 Abs 1 lit a, § 139 Abs 1 und 2

OGH 29. 7. 2021, 10 ObS 84/21g

Der Kläger wurde am 10. 3. 2019 mit der Diagnose "Reaktion auf schwere Belastung und Anpassungsstörung" arbeitsunfähig gemeldet. Die beklagte ÖGK gewährte dem Kläger Krankengeld bis zum 29. 4. 2020 (52 Wochen). In diesem Zeitraum und anschließend bis 29. 10. 2020 war der Kläger allerdings trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen imstande, eine Tätigkeit als Kellner (Restaurantfachmann) auszuüben.

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