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Desksharing - Was ist zu beachten?

Thema - ArbeitsrechtRA Dr. Martin Huger, LL.M.ARD 6778/4/2021 Heft 6778 v. 16.12.2021

Homeoffice hat insbesondere durch die COVID-19-(SARS-CoV-2)-Krise einen regelrechten Boom erlebt. Im Zuge dessen zeigt sich vermehrt, dass Arbeitnehmer,11Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind Frauen und Männer gleichermaßen gemeint. die auch im Homeoffice tätig sind, ohnehin nur mehr zeitlich eingeschränkt an der Betriebsstätte tätig sind, sodass das Erfordernis eines eigenen Arbeitsplatzes an der Betriebsstätte fraglich scheint. Dies führt nun vermehrt dazu, dass Unternehmen Desksharing einführen.

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