vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Familienbonus Plus - Aufteilung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6777/12/2021 Heft 6777 v. 10.12.2021

EStG 1988: § 33 Abs 3a Z 3 lit b

Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfeberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen. Der (Ehe-)Partner des Familienbeihilfeberechtigten (hier: neuer Partner der Kindesmutter) hat neben dem Unterhaltsleister (hier: Kindesvater) keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher (hier: Kindesmutter) den Familienbonus Plus nicht geltend macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte