Der Vorwurf einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz kann berechtigt sein oder nicht. Wer die Richtigkeit eines solchen Vorwurfs unter Beweis stellen muss, ist rechtlich vielfach für den Ausgang entscheidend. Die Beweislast beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung folgt aber ihren eigenen arbeitsrechtlichen Regeln. Und dies gilt vor allem, wenn sich die Richtigkeit des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung nicht erweisen lässt. Eine vom mutmaßlichen Belästiger erhobene Rufschädigungsklage kann jedenfalls nur dann erfolgreich sein, wenn er den im betriebsvertraulichen Rahmen erhobenen Vorwurf der sexuellen Belästigung als schlichtweg falsch beweisen kann.