In der Entscheidung Ra 2021/13/0036 (= ARD 6760/17/2021) hat der VwGH entschieden, dass das Abzugsverbot nach § 20 Abs 2 EStG trotz der progressiven Besteuerung der Einnahmen nach § 33 EStG aufrecht bleibt, wenn bei Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 27a Abs 5 EStG zur Regelbesteuerung optiert wird. Exzessive Steuerlasten weit über 55 % sind die Folge. Beiser setzt sich kritisch mit dieser Rechtsprechung des VwGH auseinander, die dem verfassungsrechtlichen Endbesteuerungsauftrag, dem Gesetzeswortlaut und dem objektiven Nettoprinzip widerspreche. Der VwGH stelle in Gesetzesmaterialien dokumentierte Willensäußerungen der Vollziehung über das im Nationalrat beschlossene Gesetz und den im EndbesteuerungsG verfassungsrechtlich verankerten Endbesteuerungsauftrag.