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Familienbeihilfe für Witwe

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6776/15/2021 Heft 6776 v. 2.12.2021

FLAG: § 5 Abs 2, § 6 Abs 1 lit b, Abs 2 lit d und Abs 3

Die Witwen- oder Witwerpension ist nicht als "Unterhalt" iSd § 5 Abs 2 und § 6 Abs 1 lit b FLAG anzusehen und steht daher einem Anspruch auf Familienbeihilfe - sofern die Einkommensgrenzen nach § 6 Abs 3 FLAG nicht überschritten werden - nicht entgegen.

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