KBGG: § 2 Abs 1 Z 3, § 8 Abs 2 Z 2
OGH 13. 9. 2021, 10 ObS 123/21t
Dem Kläger sind in dem Zeitraum, in dem er pauschales Kinderbetreuungsgeld bezog und keine Erwerbstätigkeit ausübte, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit zugeflossen. Die diesen Einkünften zugrunde liegenden Leistungen wurden vor dem Zeitraum, in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, erbracht. Thema des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob das objektive Überschreiten der Zuverdienstgrenze in § 2 Abs 1 Z 3 KBGG vom Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte (so die beklagte Gesundheitskasse) oder vom Zeitraum der Ausübung der Tätigkeit abhängt (so das Berufungsgericht).