Mit 1. 1. 2022 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss und zu den folgenden Änderungen im Rahmenrecht:
Anhebung des Einstiegsgehaltes auf € 1.800,- (= Erhöhung um 3,45 %)Erhöhung der sonstigen Gehälter um 2,55 %Mit 1. 1. 2022 kommt es zu folgendem Gehaltsabschluss und zu den folgenden Änderungen im Rahmenrecht:
Anhebung des Einstiegsgehaltes auf € 1.800,- (= Erhöhung um 3,45 %)Erhöhung der sonstigen Gehälter um 2,55 %