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Aktuelles zur Kurzarbeit aus Anlass des neuen Lockdowns

Aus den BehördenWirtschaftskammerBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6775/25/2021 Heft 6775 v. 25.11.2021

Information der WKO vom 22. 11. 2021

Mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl II 2021/475, wurde ein bundesweiter Lockdown vom 22. 11. bis 12. 12. 2021 verfügt. Dadurch werden viele Unternehmen auch wieder gezwungen sein, ihr Personal oder Teile davon in Kurzarbeit zu schicken. Die WKO hat dazu folgende Information veröffentlicht.

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