AngG: § 27 Z 1
OGH 14. 9. 2021, 8 ObA 63/21d
Ein als Kassier beschäftigter Angestellter bekleidet eine Vertrauensposition, da die Natur seiner Tätigkeit besonders einfache Gelegenheit zur finanziellen Schädigung des Dienstgebers bietet. Wird diese Vertrauensstellung vorsätzlich missbraucht, begründet dies den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst iSd § 27 Z 1 AngG.