AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 28. 9. 2021, 7 Ra 53/21x
Öffnete ein Straßenbahnfahrer in der Endstelle seinen Hosenschlitz und ging mit heraushängendem Penis auf einen eingeschlafenen und daher nicht wie alle übrigen Fahrgäste ausgestiegenen weiblichen Fahrgast zu und weckte die Frau auf, indem er sich knapp vor sie stellte und sie mit heraushängendem Penis ansprach, macht dieses inakzeptable Verhalten eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unzumutbar und rechtfertigt eine Entlassung.