Ein Initiativantrag der Regierungsparteien sieht für Zeiträume ab 1. 1. 2022 eine Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auf € 7.600,- (statt derzeit € 7.300,-) vor. Als Begründung wird angeführt, dass bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Aufwertung der Geringfügigkeitsgrenze ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich wäre. (Initiativantrag 17. 11. 2021, 2043/A BlgNR 27. GP ; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)