Mit BGBl II 2020/601, ARD 6731/4/2021, wurden für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft die Kontingente für 2021 festgesetzt. Nunmehr wird mit BGBl II 2021/472 im Dezember 2021 eine Überschreitung der Kontingente auch über die bislang vorgesehene Grenze von 20 % hinaus zugelassen, soweit dadurch der Jahresdurchschnitt unter Bedachtnahme auf die Kontingentauslastungen der vorangegangenen Monate eingehalten wird.