BAO: § 115, § 119
VwGH 24. 6. 2021, Ra 2021/16/0014
Gemäß § 115 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die
BAO: § 115, § 119
VwGH 24. 6. 2021, Ra 2021/16/0014
Gemäß § 115 Abs 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die