Um die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) zu verbessern, hat der Ministerrat am 10. 11. 2021 eine leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Mit der geplanten Schaffung der "Arbeitsplatzpauschale" sollen ab 2022 bis zu € 1.200,- pro Jahr als Pauschale absetzbar sein, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit erzielt werden, für die dem Steuerpflichtigen außerhalb der Wohnung ein anderer Raum zur Verfügung steht - oder wenn diese Einkünfte aus einer anderen Tätigkeit € 11.000,- nicht übertreffen. Sofern die Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit (für die auch ein anderer Raum zur Verfügung steht) € 11.000,- übersteigen, kann für den Heimarbeitsplatz eine Pauschale in Höhe von € 300,- geltend gemacht werden. Die Maßnahme soll noch im Dezember im Parlament beschlossen werden. (Quelle: Vortrag an den Ministerrat 10. 11. 2021, BMF: 2021-0.784.512)