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Aufwandsentschädigungen für unterstützendes Personal in Test- und Impfstellen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6774/3/2021 Heft 6774 v. 18.11.2021

Aufwandsentschädigungen, die an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen in COVID-19-Test- und Impfstellen gewährt werden, sind im Ausmaß von bis zu € 20,- je Stunde für medizinisch geschultes Personal und von bis zu € 10,- je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gelten bis zur Höhe von € 1.000,48 im Kalendermonat nicht als Entgelt iSd § 49 ASVG. Mit BGBl I 2021/187 wurde diese Regelung nun bis 31. 3. 2022 verlängert.

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