Im Hinblick darauf, dass die ersten im Juli begonnenen Kurzarbeitsprojekte der Phase 5 mit Ende des Jahres bereits abschließen, erinnert die WKO an den seit der Phase 5 verpflichtenden aliquoten Urlaubsverbrauch (Kurzarbeit > 1 Monat: 1 Woche, Kurzarbeit > 3 Monate: 2 Wochen, Kurzarbeit > 5 Monate: 3 Wochen). Erfolgt dieser nicht, ist die zu viel erhaltene Beihilfe im entsprechenden Ausmaß zurückzuzahlen bzw wird diese in der letzten Monatsabrechnung abgezogen.