EStG 1988: § 67 Abs 1 und Abs 2
Wird die Entlohnung für ein Dienstverhältnis von zwei (hier: einer ausländischen und einer inländischen) Konzerngesellschaften bezahlt, so sind alle laufenden bzw sonstigen Bezüge in Summe bei der Jahressechstelermittlung zu berücksichtigen. Die von zwei Stellen desselben Konzernes ausgezahlten Vergütungen sind nämlich für Zwecke der Sechstelberechnung gemeinsam zu betrachten.