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Service-Entgelt für e-card fällig für 2022

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6773/3/2021 Heft 6773 v. 11.11.2021

Für alle Personen, die zum Stichtag 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, ist vom Dienstgeber das Service-Entgelt für die e-card einzuheben. Für 2022 ist somit am 15. 11. 2021 ein Service-Entgelt iHv € 12,70 fällig. Im Selbstabrechnerverfahren ist das Service-Entgelt mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung für November an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden und mit den übrigen SV-Beiträgen für November bis spätestens 15. 12. abzuführen. Im Beitragsvorschreibeverfahren wird das Service-Entgelt automatisch berücksichtigt.

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