Mit der Etablierung von Crowdworkingplattformen ist ein neuer digitaler Arbeitsmarkt entstanden. Große Arbeitspakete werden in einzelne Microtasks aufgeteilt und zur Abarbeitung an die Crowd weitergeleitet. Aber welchen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsstatus haben die der Crowd angehörigen Crowdworker? Und welche Auswirkungen hat die rechtliche Ausgestaltung der Marktordnung der Plattform auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung?