vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung einer Witwerpension wegen Meldepflichtverletzung

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6771/14/2021 Heft 6771 v. 29.10.2021

ASVG: § 107, § 258

OGH 29. 7. 2021, 10 ObS 86/21a

K**** wurde von der Pensionsversicherungsanstalt ab dem 10. 8. 1990 eine Witwerpension nach dem Tod seiner damaligen Ehegattin zuerkannt. In einem Informationsblatt wurde er über die gesetzliche Meldepflicht hingewiesen. Im Jahr 1994 heiratete K**** die Klägerin, wovon er die PVA nicht in Kenntnis setzte. Im Jahr 2014 beantragte er bei der PVA die Zuerkennung von Pflegegeld und gab im Antrag seinen Familienstand mit "verheiratet" an. Auch in nachfolgenden Anträgen auf Erhöhung von Pflegegeld erhielt die PVA Hinweise darauf, dass K**** mit der Klägerin verheiratet war und diese ihn pflegte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte