KVA: § 6 Abs 2
OGH 25. 6. 2021, 8 ObA 31/21y
Der Kläger war beim beklagten Versicherungsunternehmen als Außendienstangestellter tätig. Zu seinen Aufgaben zählte die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowie die laufende Kundenbetreuung, insbesondere Mithilfe im Schadensfall. Unter Behauptung kollektivvertraglicher Folgeprovisionsansprüche nach § 6 Abs 2 des Kollektivvertrages für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (KVA) begehrte er nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit Stufenklage zunächst einen Buchauszug mit näher bezeichnetem Inhalt betreffend die von ihm vermittelten Versicherungsverträge, um in der Folge sein bislang unbestimmt erhobenes Zahlungsbegehren beziffern zu können.