Der Zuschlagsfaktor für den Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung wird ab 1. 1. 2022 auf 1,3 erhöht. Die Zuschläge nach dem BUAG zum Lohn für die Abfertigungsregelung, die Urlaubsregelung und die Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit bleiben im Jahr 2022 in ihrer Höhe gegenüber dem Vorjahr unverändert. (BGBl II 2021/436)