Restrukturierungen haben zu Zeiten wirtschaftlicher Krisen Hochkonjunktur. Nicht selten beinhalten Restrukturierungsmaßnahmen auch den Abbau einer größeren Zahl an Mitarbeitern innerhalb eines kurzen Zeitabschnitts. Liegt aufgrund der Erfüllung bestimmter Kennzahlen eine "Massenkündigung" vor, ist Vorsicht geboten, weil diese verschiedene Melde- und Anzeigepflichten nach sich zieht, deren Unterlassung zur Unwirksamkeit aller betreffenden Auflösungserklärungen und damit zu ganz erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen kann. Dieser Beitrag soll "Stolpersteine" bei Massenkündigungen aus der Praxis auch anhand der in jüngerer Zeit ergangenen Rechtsprechung aufzeigen und eine Hilfestellung zu deren Vermeidung bieten.