KBGG: § 24 Abs 2 erster Satz iVm § 24 Abs 1 Z 2
OGH 26. 2. 2021, 10 ObS 5/21i
Die beklagte ÖGK lehnte im vorliegenden Fall den Antrag auf Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes mit der Begründung ab, dass die Klägerin die Anspruchsvoraussetzungen der tatsächlichen Ausübung einer sv-pflichtigen durchgehenden Erwerbstätigkeit in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes nicht erfülle.