AuslBG: § 4 Abs 3 Z 1
VfGH 25. 6. 2021, E 2420/2020-17
Über Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung entscheidet die regionale Geschäftsstelle des AMS durch deren Leiter mit Bescheid; der Leiter der regionalen Geschäftsstelle ist zuständige Behörde.