Die Vereinbarung zum DBA-Deutschland betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten iZm der COVID-19-Pandemie wurde neuerlich verlängert und findet nun Anwendung auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. 3. 2020 bis zum 31. 12. 2021 (bislang 30. 9. 2021) und verlängert sich ab dem 31. 12. 2021 automatisch jeweils um ein Kalendermonat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats gekündigt wird (Erlass des BMF vom 4. 10. 2021, 2021-0.677.478). Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am 4. 10. 2021 tritt die Konsultationsvereinbarung vom 17. 6. 2021 (Erlass des BMF vom 22. 6. 2021, 2021-0.431.416, ARD 6754/3/2021) außer Kraft.