Die aktuelle Diskussion über die Vertraulichkeit von Chat-Protokollen ist auch auf spezifisch arbeitsrechtliche Problemstellungen übertragbar. Im Wesentlich können persönlich adressierte E-Mails oder Chat-Protokolle als Substitut für das persönliche Gespräch betrachtet werden, womit geänderte rechtliche Problemstellungen einhergehen. Der Frage, wann der Arbeitgeber auf Nachrichten des Arbeitnehmers, die ihm bekannt werden, obwohl der Arbeitnehmer dies nicht beabsichtigt hat, reagieren darf oder muss, beantwortet Gerhartl im Rahmen seines Beitrages. In der Praxis wird sich häufig die Frage stellen, ob die betreffende Äußerung des Arbeitnehmers eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Dabei ist insbesondere von Interesse, wann dadurch der Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht wird. Dabei sind nach Ansicht des Autors (neben weiteren Facetten) sowohl der Inhalt der Nachricht als auch der Umstand, wem gegenüber diese getätigt wurde bzw unter welchen Rahmenbedingungen der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangt hat, von Relevanz. Ob der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit erfüllt ist, hängt somit von vielen Punkten ab und kann daher in der Regel nur im Einzelfall beurteilt werden.