BEinstG: § 8 Abs 2, Abs 4 lit b
VwGH 11. 8. 2021, Ra 2020/11/0187
Im vorliegenden Fall hat das Verwaltungsgericht in Bestätigung des Bescheides der belangten Behörde dem Antrag der Stadt Wien (Revisionswerberin) auf Zustimmung zur Kündigung des Dienstverhältnisses des Mitbeteiligten nicht stattgegeben. Der Mitbeteiligte steht seit 1996 in einem Dienstverhältnis zur Revisionswerberin und ist auf der Rechtsgrundlage des Wiener Stadtwerke-Zuweisungsgesetzes als U-Bahnfahrer der W GmbH & Co KG dauernd zur Dienstleistung zugewiesen. Seit dem 13. 6. 2017 gehört er dem Kreis der begünstigten Behinderten mit einem Grad der Behinderung von 50 % an.