So wie schon in den letzten Jahren wurde der aktuelle Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2021, KV 469/2021, (mit Ausnahmen) vom Bundeseinigungsamt mit Wirksamkeitsbeginn 1. 8. 2021 zur Satzung erklärt (dies umfasst grundsätzlich auch die bundesländerspezifischen Anhänge des KV). Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf alle Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten in Österreich (ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel) sowie die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen KV erfasst sind. (BGBl II 2021/412)