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COVID-19: Präventionskonzept und Beauftragter

Thema - ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlARD 6767/4/2021 Heft 6767 v. 30.9.2021

Die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung11Verordnung betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (2. COVID-19-Maßnahmenverordnung - 2. COVID-19-MV; vormals 2. COVID-19-Öffnungsverordnung), BGBl II 2021/278 idF II 2021/396 (derzeit gültig bis 31. 10. 2021). verpflichtet Arbeitgeber für Arbeitsorte mit mehr als 51 Arbeitnehmern zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie zur Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes. Derartige Verpflichtungen sind aber auch an anderen Stellen der 2. COVID-19-MV festgelegt. Überdies kann ein Arbeitgeber diese Maßnahmen freiwillig durchführen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

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