ABGB: § 1154
OGH 25. 6. 2021, 8 ObA 33/21t
Die Arbeitgeberin teilte in den letzten Jahren jeweils mittels einer Betriebsmitteilung mit, dass das vorangegangene Geschäftsjahr zufriedenstellend oder positiv gewesen sei und sie sich bei ihrem Personal mit einer Prämie bedanken wolle. Deren Auszahlung erfolge "unverbindlich, einmalig und auf freiwilliger Basis, ohne wie immer geartete Rechtsansprüche für die Zukunft". Damit