Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, BGBl I 2021/52, ARD 6742/12/2021, wurden neue Homeoffice-Regelungen beschlossen, die mit 1. 4. 2021 in Kraft getreten sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der ertragsteuerlichen Neuregelungen und beleuchtet viele offene Fragestellungen, so etwa iZm dem Homeoffice-Pauschale, das einerseits mit maximal 100 Homeoffice-Tagen in zeitlicher Hinsicht als auch betraglich mit € 3,- pro Homeoffice-Tag begrenzt ist. Fraglich ist laut Chiba etwa, inwieweit der maximal zulässige steuerfreie Betrag iHv € 300,- berücksichtigt werden darf, wenn zwar eine der beiden Deckelungen überschritten, die andere Grenze jedoch unterschritten wird. Im Gesetz wurde zwar explizit normiert, dass das Homeoffice-Pauschale bis zu € 3,- pro Tag für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr zusteht, was für eine doppelte Deckelung sprechen könnte. Allerdings hatte der Gesetzgeber wohl vor Augen, dass ein steuerfreier Betrag von insgesamt € 300,- pro Kalenderjahr steuerfrei sein soll und in einer Gesamtschau bei Unterschreiten einer der Grenzen wohl nicht zu einer Steuerbarkeit bei Unterschreiten des Höchstbetrags führen kann. IZm der Aufzeichnungspflicht der Homeoffice-Tage sei bspw fraglich, ob eine tageweise, monatsbezogene oder jährliche Aufzeichnungspflicht vorzunehmen ist. Chiba weist darauf hin, dass beim Pendlerpauschale bspw eine monatsbezogene Betrachtung besteht, während für das Homeoffice-Pauschale grundsätzlich auch eine Jahresbetrachtung zulässig ist. Für das wechselseitige Ausschlussverhältnis werde allerdings bei einer allfälligen Aufrollung der Lohnsteuer eine monatsgenaue Zuordnung der Homeoffice-Tage unumgänglich sein. Weitere offene Fragen betreffen ua Klarstellungen für den Fall mehrerer Dienstverhältnisse oder das Fehlen von (einheitlichen) Begriffsbestimmungen.