In der Entscheidung OGH 25. 3. 2021, 8 ObA 8/21s, ARD 6751/6/2021, musste der OGH klären, ob ein Schadenersatzanspruch eines Dienstgebers für Detektivkosten gegenüber einem Dienstnehmer besteht, dessen häufiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz - trotz vorgelegter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - beim Dienstgeber Misstrauen weckte. Im konkreten Fall kam der OGH zu dem Ergebnis, dass der Dienstgeber vom Dienstnehmer den Ersatz der aufgelaufenen Detektivkosten verlangen kann. Zischka beantwortet Fragen, die sich aufgrund dieses OGH-Urteils stellen, und zwar inwieweit eine detektivische Überwachung zulässig ist, wo die Grenzen eines Detektiveinsatzes liegen und ob bzw in welchem Ausmaß der Dienstgeber die aufgewendeten Kosten der Überwachung vom Dienstnehmer zurückverlangen kann.