EStG 1988: § 16
BFG 26. 7. 2021, RV/7106589/2016
Der Beschwerdeführer ist Obmann einer Bürgerliste, die 2013 in den Gemeinderat einer Marktgemeinde gewählt wurde und aufgrund ihrer Mandatsstärke Anspruch auf Entsendung eines Gemeindevorstandes hat. Als Gemeindevorstand der Liste wurde der Beschwerdeführer entsendet.