Mit 31. 8. 2021 ist der bisherige General-KV zu Corona-Tests und Maskenpflicht (siehe dazu ARD 6733/11/2021) ausgelaufen. Deshalb haben sich die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung auf einen neuen General-KV geeinigt, der rückwirkend ab 1. 9. gilt und bis 30. 4. 2022 läuft. Der General-KV regelt Folgendes: