Im Bereich der Wochenendarbeit geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass an Wochenenden alle Arbeiten verboten sind, jedoch gibt es vielfältige Erlaubnistatbestände. Der Beitrag gibt einen Überblick über diverse Ausnahmebestimmungen, dabei werden insbesondere die Ausnahmebestimmungen in außergewöhnlichen Fällen gemäß § 11 ARG und die Ausnahmen durch Verordnung gemäß § 12 ARG (= Arbeitsruhegesetz-Verordnung) näher erörtert. Die praktische Bedeutung der ARG-VO wird anhand des Beispiels der IT-Branche näher erklärt. In einem Exkurs wird außerdem aufgezeigt, wie die Zulässigkeit zahlreicher Tätigkeiten außerhalb der üblichen Zeiten während der COVID-19-Krise sichergestellt wurde. Hitz weist darauf hin, dass die sehr detaillierten und branchenspezifisch bzw zum Teil regional unterschiedlichen Ausnahmen eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Thematik verlangen.