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Übermittlung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6763/10/2021 Heft 6763 v. 2.9.2021

KBGG: § 24c

AVG: § 13

Wurde einer Kinderbetreuungsgeldbezieherin ihre telefonische Anfrage bei der Gesundheitskasse, ob es auch möglich sei, die Nachweise der erfolgten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen per E-Mail zu senden, bejaht und ihr eine dafür vorgesehene E-Mail-Adresse bekannt gegeben und hat sie nach Absendung des E-Mails auch keinen Fehlerbericht erhalten, so stellt das Nichteinlangen der per E-Mail übermittelten Nachweise bei der Behörde keinen von ihr zu vertretenden Umstand dar und ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld daher nicht zu kürzen.

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