Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) regelt, dass der Erwerber eines Unternehmens oder Unternehmensteils als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Hintergrund der diesbezüglichen Bestimmungen im AVRAG ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/23/EG ("BetriebsübergangsRL"). Die Besonderheit bei einem Betriebsübergang ist, dass die Arbeitsverhältnisse ex lege, also ohne weiteres Zutun, übergehen. Eine Zustimmung ist dafür weder von dem früheren oder dem neuen Arbeitgeber noch von den betroffenen Arbeitnehmern notwendig.