Mit BGBl I 2021/18 wurde in § 26 Z 5 EStG ein steuerlicher Anreiz für die Verwendung von öffentlichen Massenbeförderungsmitten insofern geschaffen, als ab 1. 7. 2021 der Dienstgeber dem Dienstnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen kann. Leja beantwortet beantwortet dazu die häufigsten Praxisfragen. Darüber hinaus weist sie darauf hin, dass Anspruchsumwandlungen, dh der Dienstnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehaltes und erhält dafür eine Wochen-/Monats-/Jahreskarte, abgabenpflichtig sind, allerdings dann keine schädliche Anspruchsumwandlung vorliegt, wenn ein Kostenersatz (= Jobticket "Neu") anstelle eines bisher bezahlten Fahrtkostenzuschusses für den öffentlichen Verkehr zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt wird. Abgabenfrei ist auch der Kostenersatz einer Wochen-/Monats-/Jahreskarte, die am Wohnort gilt und ausschließlich für private (Freizeit-)Zwecke verwendet wird.