VKG: § 8f
ASG Wien 28. 10. 2020, 1 Cga 108/20p
Der beklagte Arbeitnehmer ist bei der Arbeitgeberin seit 3. 8. 2012 als Chief Financial Officer tätig. Diese Position soll im Jahr 2021 wegfallen. Dies erfuhr der Arbeitnehmer am 5. 8. 2020, erhielt aber gleichzeitig das Angebot, seine bisherige Tätigkeit als CFO in Deutschland (Stuttgart) ausüben zu können. Dies war für den Arbeitnehmer keine Option, weil es weder nach Deutschland übersiedeln noch regelmäßig pendeln wollte, weil er dann seine Familien nur an den Wochenenden gesehen hätte.