EFZG: § 3, § 5
KVAÜ: Abschnitt XVI und XVII
Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Sonderzahlungen (unabhängig von einer bestimmten Mindestdauer des Dienstverhältnisses) und den aliquoten Anspruch bei unterjährigem Ende des Arbeitsverhältnisses; zur Frage der Einbeziehung der Sonderzahlungen in die Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält der KVAÜ jedoch keine Aussage. Die KV-Bestimmungen schließen somit im Ergebnis nicht aus, dass das "regelmäßige Entgelt" im Entgeltfortzahlungszeitraum während eines Krankenstandes (§ 3 Abs 3 EFZG) anteilige Sonderzahlungen umfasst.